PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.01.2017, 12:35 (vor 2866 Tagen) @ NilsNordfriesland

Das bedarf dann einer konkreten Prüfung im Einzelfall .... so etwas wäre die Aufgabe eines qualifizierten VersicherungsBERATERS ....

Man muss exakt prüfen, was konkret vereinbart wurde und dann ggf. mögliche Rechte außergerichtlich durchsetzen...

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