PKV + 50% Zuschlag oder Öffnungsaktion? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 15.01.2017, 16:08 (vor 2867 Tagen) @ NilsNordfriesland

Wieso mit Ausnahme der DBV? Die haben doch zwei Beihilfetarife verkaufsoffen, Vision B-U und Tarifgruppe B-U. Angeboten wird dem gesunden Beamten in der Regel Vision B-U. Im Rahmen der Öffnung landet man regelmäßig in der Tarifgruppe B-U, kann dann aber doch nach § 204 VVG auch in Vision B-U wechseln?

Man kann mittels § 204 VVG in Vision wechseln? HALLO? Ist da jemand zu Hause?

Unter Verzicht auf die Öffnung natürlich, denn das ist erneute Erstantragsprüfung und die ist vom BVerwG eindeutig für zulässig erlaubt.

Da Vision in der Öffnung nicht vorkommt, kann ich auch nicht in Vision mit 30% RZ wechseln, sondern es wird neu bewertet! Das sind dann bis zu 999% oder auch mehr ...

ja, die DBV hat zwei Tarifsysteme nebeneinander ... die Gesunden kommen in den billigen und die Kranken in den Abfalleimer ...

Es wurde gefragt, ob VR mit mehreren Tarifen arbeiten ... die Frage wurde von mir beantwortet.

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