"Rauswurf" aus GKV Ü55 - Wiederaufnahme möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 05.08.2016, 16:34 (vor 3031 Tagen) @ derKVProfi

P.S.:

Theoretisch kann Ihr Vater auch im RUHEN (also Notlagentarif) ausharren. Er muss dabei nur einige Dinge beachten, die in 99% der Fälle falsch gemacht werden und damit zur Leistungsfreiheit der PKV - ganz oder teilweise - führen können.

Das Ganze hat viel mit der Systematik von Arztpraxen (etc.) und der Systematik der Prüfroutinen NLT zu tun ... geht aber bis hin zu strafrechtlichen Risiken!

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