"Rauswurf" aus GKV Ü55 - Wiederaufnahme möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Dhamondial, Freitag, 05.08.2016, 14:43 (vor 3031 Tagen) @ derKVProfi

- Nach >35 Versicherungsjahren in der GKV wurde ihm von der GKV aufgrund von Zahlungsverzug mitgeteilt, dass seine freiwillige KV endet; zu dem Zeitpunkt war er 60


Ja, das passierte bis 31.03.2007


- Er sah sich genötigt, in die PKV zu wechseln; das war vor rund 10 Jahren


Er wechselte nicht, sondern versicherte sich dort ... er hätte aber ab 01.04.2007 einen Antrag auf Rückkehr in die GKV stellen können, wenn er nicht bereits die PKV hatte!


- Jetzt, mittlerweile 70 Jahre alt, musste er sein Gewerbe einstellen; den vollen PKV-Beitragssatz kann er mit seiner geringen Rente von ca. 445 Euro nicht zahlen

Nun ja, er kann den Standardtarif wählen und mal schauen, was der kostet .... Voraussetzungen scheinen ja gegeben.

ANWORT: Standardtarif in der PKV? Er ist gerade in dem Notlagentarif. Aber Basistarif wäre dann doch wohl der günstigere. Verstehe also Ihre Antwort nicht, KVProfi.

- In die GKV Familienversicherung der Ehefrau kann er nicht, da sein Einkommen die hierfür zulässige Einkommenshöchstgrenze von 415 Euro um 30 Euro übersteigt (!!) - mein Kommentar: auf einen Teil seiner Rente kann man leider nicht verzichten (!!)

Tja, da hätte man halt mal FRÜHER VORdenken müssen.

ANTWORT: ja, wenn man auf Lücke und ohne Versicherung dann gelaufen wäre in der Vorausahnung, dass das Gesetz kommt, dann klar.

- Meines Erachtens hat die GKV (AOK) ihn damals nicht darüber informiert, dass seine Versicherung aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten nur ruhte (§16 Sozialgesetzbuch); sie konnte gar nicht enden, solange die fälligen Beiträge schlussendlich auch bezahlt werden - das ist in seinem Falle auch erfolgt

dazu hatte Ratte etwas gesagt ..... sie war vor dem 01.04.2007 zu beenden .... ruhen wurde erst da eingeführt!

ANTWORT: OK


- D.h. nach meiner Einschätzung hätte er niemals in die PKV wechseln müssen; hatte also auf Fehlinformationen der AOK falsch gehandelt und sich damit einen gravierenden Nachteil eingehandelt


Nein, damals hat die GKV ihn richtig informiert, es sei es wäre jahreswende 2006/2007 gewesen, denn da war das GKV-WSG ja schon in Grundzügen bekannt. Und es trat ja teilweise schon am 09.02.2007 in Kraft!

ANTWORT: die Konsequenz damals, wenn ich das richtig lese, wäre gewesen, eine Zeitlang ohne KV zu bleiben, bis es durch die Gesetzesänderung eine Möglichkeit der Wiederaufnahme in der GKV gegeben hat? Wer hätte das denn wissen können?

Ein Schreiben an das zuständige Sozialministerium mit Beschwerde bzgl. der betroffenen AOK ist mittlerweile raus.

Hätte man sich sparen können ... versuche eine energische Beschwerde ;-)

ANTWORT: Wo? Direkt bei der zuständigen AOK? Jetzt noch?

Trotzdem überlege ich jetzt, einen Anwalt in der Sache einzuschalten.

Lass es !

ANTWORT: Ja stimme zu, scheint keinen Sinn zu machen.


Gibt es jemanden, der in einem solchen kniffligen Falle Erfahrungen hat?

Ja, ich als VersicherungsBERATER und mein Nachbar der Anwalt ...

ANTWORT: Sie widersprechen sich hier. Verstehe ich nicht. Oben von Anwalt abraten, hier anbieten?!

Lass es ... wenn es um Ärger machen geht, keine Chance ...

ANTWORT: Keiner will Ärger machen; nur das Ausloten der Option, doch wieder reinzukommen; nur darum geht es. Aber macht wohl kein Sinn, wenn dieses Gesetzesänderung erst zum 1.4.2007 gekommen ist.

Lösungen in die GKV .... ja .... ich sehe eine ;-)

ANTWORT: Welche wäre das denn?

Lösung PKV ... ggf. - muss man prüfen!!

ANTWORT: hier hat er doch schon eine.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Antworten.

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Thorulf Müller
derKVProfi / VersSulting
Journalist / Versicherungsberater


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