Als Beamtin während Beurlaubung oder Elternzeit in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 02.05.2016, 08:20 (vor 3126 Tagen) @ JensK

Die Debeka mag es so nennen, es ist aber eine Anwartschaft.

Relevant sind Gesetz und Fachliteratur und eben nicht Merkblätter der Debeka.

große oder kleine Anwartschaft haben jeweils gute Gründe. Ihre Argumentation ist nicht von der Hand zu weisen. Individuelle Beratung tut not.

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