Re: Problem bei Wechsel Kündigungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)
Entscheidend für den zu errechnenden Kündigungstermin ist das Eingangsdatum der Kündigung bei der Krankenkasse (hier: 02.02.). Das bedeutet, dass die Kündigung erst zum 30.04. wirksam ist.
Gruß
Elgin