Widerspruch zurückziehen oder nicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 29.10.2015, 15:30 (vor 3312 Tagen) @ Czauderna

Ja, beide AZ waren sofort präsent im Tenor .... das vom SG muss man aber eigentlich nicht weiter beachten, denn es ist definitiv Mindermeinung und Einzelfall ...

Es war aber damals sehr auffallend ...

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