Widerspruch zurückziehen oder nicht? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 29.10.2015, 13:33 (vor 3312 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
nee, anhand eines AZ. kenne ich eigentlich kein Urteil - wahrscheinlich kenne ich den Inhalt des Urteils wieder, wenn ich es lese.
Was ich sagen wollte, warum müssen wir erst uns die Unterlagen zusammensuchen um dann eine Antwort geben zu können. wenn du nur anhand des AZ. sofort weißt um was es geht in einem Urteil, dann steigt mein Respekt vor dir noch weiter als er es ohnehin schon ist.
Gruss
Guenter


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