GOZ 2120 Dentinadhäsiv mehrfachgeschichteter Zahnaufbau (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 25.10.2015, 12:37 (vor 3316 Tagen) @ Beamter

1. im Zweifel nie die PKV, auch und vor allem nicht die Debeka!

2. ist das Urteil, wenn man es richtig liest, selbst erklärend.

3. ist für die rechtliche Beurteilung der GOZ u.a. die zuständige Zahnärztekammer (ZÄK) zuständig.

Sie wenden sich also nicht im Internet an ein Forum, sondern an einen Rechtsanwalt, einen Versicherungsberater (die sollten jeweils qualifiziert sein für das Thema PKV) oder wenden sich an die ZÄK!

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