GOZ 2120 Dentinadhäsiv mehrfachgeschichteter Zahnaufbau (Private Krankenversicherungen)
Die Debeka teilte mir mit, bei der beabsichtigten Zahnbrücke sei o.g. Position im Kostenvoranschlag nicht erstattungsfähig. Mein Zahnarzt verweist dagegen auf Urteil AG Charlottenburg vom 08.05.2014 Az. 205 C 13/12. Was stimmt denn nun?
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Beamter,
24.10.2015, 21:08
- GOZ 2120 Dentinadhäsiv mehrfachgeschichteter Zahnaufbau - derKVProfi, 25.10.2015, 12:37