Tarifumstellung Unisex (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 05.09.2015, 12:05 (vor 3366 Tagen) @ JensK


1. der ruhende Tarif in einen Bisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann

Ja, kann!


2. der ruhende Tarif in einen Unisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann (bzw. wie es mit Mehrleistungen gegenüber einem etwaigen Bisex-Tarif aussehen würde)

Ja, kann!


3. ein (bisher nicht vorhandenes) Krankentagegeld abgeschlossen werden kann

Ja, kann ggf.

Mal ganz ehrlich ... ohne die konkrete Anwartschaftsvereinbarung, den Versicherer oder die Tarife und den ganzen Rest der Story ist das alle mit Stangen im Nebel fechten.

§ 199 VVG regelt Nachversicherung bei Beihilfe-Entfall. Nun kann man vortrefflich streiten, wann Beihilfe entfallen ist.

Unisex ist ggf. § 204 VVG ... ist aber auch immer strittig und sollte ebenfalls konkret bedacht werden.

KTG gibt es entweder normal auf Antrag, ggf. mit RZ, LA oder auch Ablehnung es sei es gibt eine Option ...

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