Tarifumstellung Unisex (Private Krankenversicherungen)

JensK, Mittwoch, 02.09.2015, 21:06 (vor 3368 Tagen)

Hallo,

ich habe da mal eine generelle Frage.
Angenommen jemand hat einen Bisex Beihilfe-Tarif und dieser Tarif ist ruhend gestellt worden aufgrund einer eingetretenen Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Wenn derjenige nun mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze kommt, dann hat er ja in der Regel die Möglichkeit, den ruhenden Tarif wieder zu aktivieren. Nun gibt es aber keine Beihilfe mehr, d.h. der alte ruhende Tarif macht keinen Sinn mehr.

Die Frage ist nun... gibt es hier gesetzliche Regeln und/oder hängt es von der jeweiligen Versicherung ab, ob (jeweils ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten etc.):

1. der ruhende Tarif in einen Bisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann
2. der ruhende Tarif in einen Unisex Krankheitsvollkostentarif umgestellt werden kann (bzw. wie es mit Mehrleistungen gegenüber einem etwaigen Bisex-Tarif aussehen würde)
3. ein (bisher nicht vorhandenes) Krankentagegeld abgeschlossen werden kann

Diese Situation ist sicherlich recht speziell und eher selten. Wäre toll wenn jemand sich damit auskennt. =)


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