Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen? (Private Krankenversicherungen)

Ina R., Freitag, 12.06.2015, 16:15 (vor 3451 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ja, Dreh- und Angelpunkt ist der Ergänzungstarif.

Ich pausiere ein Jahr und kümmere mich um meine Kinder. Bis auf 600 EUR Mieteinnahme/Monat habe ich keine Einkünfte.

Mittlerweile erhielt ich ein Email der DKV:
"Nach eingehender Prüfung durch den Gruppenleiter des zuständigen Vetragsbüros, kommt für Frau ...und Ihren Sohn nur eine Lösung in Betracht.

Für die Behilfetarife wird eine große Anwartschaft vereinbart. Parallel dazu beantragt die Kundin einen Vollkostentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung. Nachfolgend erhalten Sie die Umrechnung für Frau ... und ihren Sohn bzgl. der Anwartschaft. Anbei erhalten Sie auch die Neuberechnungen für die Unisextarife BME2 mit BMZ2 (die Aufbaustufe BMZ2 ist optional). Bei dieser Tarifauswahl handelt es sich bereits um die kostengünstigste Variante."

Ich bin nicht begeistert.

Was ich mich hier frage:
Warum genügt nicht eine (kleine) Anwartschaft für den Ergänzungstarif.
Wieso keine Bi-Sex-Variante?


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