Umstellungsrecht bei der DKV in den Bedingungen? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 12.06.2015, 14:20 (vor 3451 Tagen) @ Ina R.

Wenn die Beihilfe entfällt haben Sie Anspruch auf einen 100%igen Schutz.

Eine spätere Rückkehr in Beamtentarife ist auch möglich.

Einzig und alleine der Beihilfeergänzungstarif könnte dann strittig sein.

Und wenn Sie in Unisextarife wechseln, dann wird das auch schwierig.

Damit beauftragt man bitte jemanden, der das auch kann, zumindest im Sinne einer zweiten Meinung!

Was machen Sie denn in dem Jahr genau?

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