Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 28.05.2015, 14:01 (vor 3468 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Genau den meine ich:

Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Wenn die Schutzfrist begonnen hat und die Familienversicherung zu dem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist, dann ... Pech gehabt.

Schutzfrist beginnt entweder 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder mit der Geburt.

Ich glaube ab 26 Woche ist es heute bereits medizinisch möglich, oder?

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