Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Gesetzliche Krankenkassen)

Krankenkassenmitarbeiter, Donnerstag, 28.05.2015, 09:09 (vor 3468 Tagen) @ Czauderna

Hallo zusammen,
ich denke er meint §10Abs.1Satz4SGBV. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.


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