Beitragsnachzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 17.10.2014, 13:36 (vor 3691 Tagen) @ greenshoes

Hallo,so, wie geschildert hast du demnach auch immer die Höhe deiner Einnahmen auf den Einkommenserklärungen abgegeben - wenn dem so ist, dann hat die Kasse hier einen Fehler gemacht, müsste dies eingestehen und dir eine moderate Tilgungsvereinbarung vorschlagen - dass sie das Recht der Nachforderung hat, das ist auch hier zweifelsfrei, da Beitragsforderungen erst nach 4 Jahren verjähren.
Solltest du dagegen die Höhe deiner Einnahmen nicht immer in der kompletten Höhe angegeben haben, dann kannst du nur versuchen eine Ratenzahlung zu erreichen.
Was dein Versicherungsverhältnis angeht - vielleicht bist du kein Werkstudent sondern "normaler" Arbeitnehmer - du solltest dich mal deshlab mit der Kasse und/oder deinem Arbeitgeber deshalb in Verbindung setzen, ggf. könnte aus der freiwilligen doch eine Pflichtversicherung werden.
Gruss
Czauderna


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