Beitragsrückzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

greenshoes, Donnerstag, 16.10.2014, 11:42 (vor 3692 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich bin Studentin, über 30, habe 2 Jobs und bin freiwillig versichert. Jedes Jahr schickt mir meine KK einen Einkommensermittlungsbogen, den ich auch immer ausfülle und zurück schicke. So auch diesen Sommer. Jetzt habe ich vor 2 Wochen einen Brief bekommen, in dem stand, mein Beitrag beläuft sich auf 181€ (vorher 158€) ab dem 1.1.2013. Weiter stand in diesem Brief nichts, also nichts von Nachforderungen o.ä. Nun haben haben sie mir aber ohne Ankündigung, den Differenzbetrag (von 158 auf 181) für die letzten fast 2 Jahre einfach von meinem Konto abgebucht. Dürfen die das einfach so????? Außerdem habe ich an anderer Stelle gelesen, dass Beitragsforderungen nicht immer rückwirkend eingefordert werden dürfen..


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