Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo
und herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Leider konnte ich gestern nicht direkt antworten, da meine Anmeldung nicht funktionierte.
Die von Ihnen beschriebene Variante klingt durchaus möglich, hatte ich noch nicht daran gedacht.
Aber der Gewinn von Sep-Dez (abzgl. der ersten 8 Monate geringfügige Selbstständigkeit) würde sich knapp über der Mindestbemessungsgrundlage (2.073€) befinden - wenn Jemand das gleich vorrausschauend angibt, dürfte doch nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 4050€ herangezogen werden. Nachweisen könnte Jemand das natürlich erst mit dem ESt-Bescheid.
Noch eine letzte Frage: Wie wäre es denn, wenn Jemand bis max 03.15 Selbstständig arbeitet, und es stellt sich heraus, dass dies nur geringfügig war. Werden nach Vorlage des ESt-Bescheid Beiträge für das Jahr 2015 zurück erstattet?
Sonnige Grüße!
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Ritterstern,
07.09.2014, 17:58
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Czauderna,
07.09.2014, 19:45
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Sternritter,
08.09.2014, 10:00
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Czauderna,
08.09.2014, 19:17
- Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig - Sternritter, 09.09.2014, 09:40
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Czauderna,
08.09.2014, 19:17
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Sternritter,
08.09.2014, 10:00
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Czauderna,
07.09.2014, 19:45