Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich denke, das ist nur zu lösen, wenn der Betroffene mit seiner Kasse redet und die Sachlage genau so schildert wie es eben hier geschehen ist. Da wird die Kasse sicher nicht rückwirkend von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgehen sondern z.b. vom
01.09.2014 - was allerdings der Pferdefuß an der Sache sein könnte - wenn die Einstufung ggf. dann anhand des Einkommensteuerbescheides für 2014 überprüft wird, werden die darin enthaltenen Beträge auf die Zeit vom 01.09. - 31.12.2014 verteilt. Da könnte, wenn es ganz dumm läuft, auf den Höchstbeitrag ab 01.09.2014 hinauslaufen, der dann auch für die
Zeit bis zur Vorlag des Einkommensteuerbescheides für 2015 Gültigkeit hätte.
Dies kann so eintreten, muss aber nicht, man sollte eben nur daran denken.
Gruss
Czauderna
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Ritterstern,
07.09.2014, 17:58
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Czauderna,
07.09.2014, 19:45
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Sternritter,
08.09.2014, 10:00
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Czauderna,
08.09.2014, 19:17
- Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig - Sternritter, 09.09.2014, 09:40
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Czauderna,
08.09.2014, 19:17
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Sternritter,
08.09.2014, 10:00
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