Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 15.06.2014, 04:54 (vor 3813 Tagen) @ Yipselys

...nur auf einen kostenpflichtigen Versicherungsberater- bzw.
vermittler verweisen.

Nicht nur - es ist eine Empfehlung - er kann auch eine Rechtsanwalt einschalten oder es selbst tun!

Von einem branchenbekannten Versicherungsexperten wie KVProfi
Alias Thorulf Müller erwarte ich in einem Forum schon mehr.

Mit welcher Begründung erwarten Sie mehr? Das RDG sagt klipp und klar:

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

RDG

Auch wenn es legitim ist sich seine Klientel über solche Foren
zu suchen, so finde ich, daß die Ratsuchenden das Recht haben hier Unterstützung zu erhalten ohne immer wieder auf die Versicherungsberater zu verweisen.

Ich habe Unterstützung geboten, soweit das RDG es zulässt:

Alles nachmelden, was damals anzugeben gewesen wäre. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endete voraussichtlich mit der Antragstellung.

Ich gehe davon aus, dass die Debeka den Antrag auch in Kenntnis dieser Sachverhalte abgeschlossen hätte.

Die Fristen für Kündigung und Rücktritt sind eigentlich abgelaufen. Uneigentlich aber auch nicht :-(

Eine Anfechtung wäre möglich, ist aber in Anbetracht der gesamten Darstellung tendenziell unwahrscheinlich 8in der Durchsetzung)

Was erwarten Sie denn bitte mehr an Inhalt und Aussage????

Auch wenn das im Einzelfall durchaus angebracht ist!!!

Es ist hier exakt angebracht und ansonsten wurde ALLES gesagt!

--
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