Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 13.06.2014, 06:50 (vor 3815 Tagen) @ Jonas

Alles nachmelden, was damals anzugeben gewesen wäre. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endete voraussichtlich mit der Antragstellung.

Ich gehe davon aus, dass die Debeka den Antrag auch in kenntnis dieser sachverhalte abgeschlossen hätte.

Die Fristen für Kündigung und Rücktritt sind eigentlich abgelaufen. Uneigentlich aber auch nicht :-(

Eine Anfechtung wäre möglich, ist aber in Anbetracht der gesamten Darstellung tendenziell unwahrscheinlich 8in der Durchsetzung)

Dennoch würde ich einen Versicherungsberater einschalten. Das kostet zwar Geld, aber dann wird das wenigstens professionell umgesetzt!

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