Notlagentarif, ab wann gild der neue Satz? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 14.06.2014, 13:24 (vor 3817 Tagen) @ Bary

Es gilt der Gesetzestext und nicht irgendwelche halbseidenen Internetseiten.

Richtig ist aber, dass bei Einfüghrung des Gesetzes am 01.08.2013 für die am 01.08.2013 bereits ruhenden Verträge eine Sonderregelung gegolten hat: Rückwirkend ab Beginn des Ruhens! Vielleicht haben die Personen, die das geschrieben haben, hier verschiedene Regelungen durcheinander gebracht.

Was Zahlungsstopp bedeuten soll, fragen Sie bitte die Person, die solchen Unsinn schreibt! Der Begriff steht nicht im Gesetz!

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