Notlagentarif, ab wann gild der neue Satz? (Private Krankenversicherungen)

Bary @, Freitag, 13.06.2014, 11:57 (vor 3815 Tagen)

Hallo!
Ich bin im Notlagentarif gelandet, nach der 2ten Mahnung, zum 1.6. Seit dec wurde nicht bezahlt. Nun finde ich im WWW, dass der reduzierte Satz (120€ statt 600€) rückwirkend ab Zahlungstop gilt. Meine KV verneint das. Da das Gesetz jedoch recht neu ist, wollte ich mich vergewissern. Was ist also korrekt? 120€ ab 1 Monat nach der 2ten Mahnung oder rückwirkend ab Zahlungsstop? (Die Beraterin der KV sagte, es sei ein "Zahlungsverzug" und damit was anderes, das kann ich allerdings nicht nachvollzien)
Vielen Dank im Voraus!
Bary


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum