Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten? (Private Krankenversicherungen)

Iustinianus, Dienstag, 04.03.2014, 19:09 (vor 3916 Tagen)

Guten Tag,

aufgrund diverser selbst- und fremdverschuldeter Umstände (auf die nicht weiter eingegangen werden muss) und Studiengangwechsel hat sich mein Studium sehr in die Länge gezogen. Das wäre allerdings nicht weiter dramatisch, da ich momentan recht erfolgreich zwei Mangelfächer für das gymnasiale Lehramt studiere und das Studium auch in der Regelstudienzeit durchziehen werde. Also müsste ich mir keine Sorgen um die Zukunft machen, wenn ich nicht privat versichert wäre und mein 34. Geburtstag pünktlich zum Bachelor anstehen würde, wodurch mein halbwegs bezahlbarer Studententarif ein Ende haben wird.

Es ist für mich finanziell unmöglich dann in einen normalen Tarif zu wechseln, der je nach Eigenbehalt usw. zwischen 400 und 600 Euro liegen dürfte. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass ich in den Basistarif gehen kann und dort aufgrund meiner sozialen und finanziellen Situation nur die Hälfte zahlen muss.

Allerdings bin ich dann bei Recherchen auf dieses Forum und das Thema "Notlagentarif für mich möglich?" von Bery gestoßen. Und jetzt wird es mir Angst und Bange! Er war ja für ein Studium eingeschrieben, aber hat anscheinend trotzdem den vollen Beitrag für den Basistarif zahlen müssen.

Ich lebe momentan von einem Studienkredit, Wohngeld und etwas Geld von meiner Mutter. Nebenbei zu arbeiten ist angesichts meiner naturwissenschaftlichen Studienfächer kaum möglich. Zumal meine sogenannten "Ferien" mit Labor- und Schulpraktika vollgestopft sind. Wenn ich mich jetzt während des gesamten Masterstudiums regulär versichern müsste, wäre das eine Katastrophe für mich und könnte das Studienende bedeuten. Oder ich müsste nebenbei arbeiten, wodurch sich das Studium und die Schulden deutlich ausdehnen würden.

Mich würde brennend die Rechtslage dazu interessieren und ob irgendwelche Studenten oder sonst irgendwie in der Ausbildung befindliche Personen bekannt sind, die zu halbierten Beiträgen im Basistarif versichert sind.

In den Versicherungsbedingungen zu Basistarifen ist immer vom Nachweis der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder XII die Rede. Das ich als Student keinen Anspruch auf daraus resultierende Leistungen habe ist vollkommen klar. Jedoch ist die Hilfebedürftigkeit dort nur eine unter mehreren Voraussetzungen für Leistungsbezüge. Deshalb sollte es doch kein Problem sein, eine Bescheinigung darüber zu erhalten, auch wenn man keinen Anspruch auf Hartz IV hat.

Das mir über 600 Euro im Monat für private Kranken- und Pflegeversicherung vollkommen das Genick brechen, ist ja offensichtlich. Zusammen mit meinem Studienkredit und dem zeitintensivem Studium ist das der direkte Weg in die Hölle! Zumal ich definitiv bei meiner Familie nicht rumbetteln werde. Ein paar Euros von meiner Mutter, die sie mir gerne gibt, bereiten mir kein schlechtes gewissen, aber substantielle Beträge will ich nicht von ihr oder anderen haben. Da würde mir fast zwangsläufig nur der gezielte Weg in den Notfalltarif bleiben, wobei ich mir nicht sicher bin, welche Auswirkungen das auf den Studienkredit und spätere Verbeamtung haben könnte.

Vielleicht hat jemand ja auch irgendwelche anderen kreativen Vorschläge? Beispielsweise habe ich auch schon über einen Master in einem Land nachgedacht, dass gegenüber der Krankenversicherung von älteren Studenten deutlich freundlicher gestimmt es. In Frankreich wäre ich aufgrund meines Alters und der Einkommenssituation sogar kostenlos über die CMU versichert. Und es gibt noch weitere Staaten, in denen gar keine oder nur symbolische Zahlungen fällig wären. Wobei es da wiederum immer andere Probleme wie Sprachbarriere oder nicht vergleichbare Studiengänge gibt. Gerade die deutsche Lehramtsausbildung ist sehr speziell.

Vielen Dank schon mal im Voraus für das Lesen und Anworten!

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 04.03.2014, 20:54 (vor 3916 Tagen) @ Iustinianus

1. halte ich einen Beitrag von 400 bis 600 Euro für eine PKV in Ihrem für sehr hoch gegriffen. Eine Frage wäre jedoch bei welcher PKV Sie heute in welchem Tarif versichert sind.

2. fragen Sie doch erst einmal Ihre PKV nach einem günstigen Vorschlag für eine Fortsetzung.

3. fragen Sie ggf. einen freien Versicherungsmakler nach Alternativen. Bei einem Wechsel des Risikoträgers sollten aber alle Nachteile und Risiken geklärt sein.

4. Basistarif zum halben Beitrag gibt es, wenn man Leistungen hach SGB II oder SGB XII erhält oder durch den Beitrag für die PKV diese Hilfebedürftigkeit entsteht. Hierzu klären Sie bitte alles weiteres mit den Sozialämtern die zuständig sind. Hartz IV sehe ich jetzt auch nicht, aber es gibt ja auch Grundleistung! Das sind eben genau die beiden Sozialgesetzbücher, die genannt sind.

5. Fortsetzung des Studiums im Ausland ist auch eine Möglichkeit. Hier sind vieleAspekte zu prüfen: Versicherungspflicht, Anerkennung des bisherigen Studiums und die Anerkennung des Abschlusses, etc.

Sorry, aber Sie müssen da mal selbstaktiv werden und dann konkretere Fragen stellen. Ihre Darstellung enthält zuviel "Hörensagen" und "Fehlinformationen" weil Sie sich selbst noch gar nicht bewegt haben.

Was von Ihnen zu tun ist, steht oben!

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Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

Steinbock @, Samstag, 08.03.2014, 11:01 (vor 3912 Tagen) @ Iustinianus

Hallo lustinianus,

bevor Sie überhaupt über den Basistarif nachdenken,
sollten Sie ihren Versicherungsvermittler kontaktieren.
Denn manche Versicherer bieten auch Ausbildungstarife über das 34. Lebensjahr hinaus an.
Alternativ gibt es mit Sicherheit auch PKV-Tarife mit etwas abgespeckter Leistung zu einem günstigeren Beitrag beim gleichen Versicherer.

Um ihnen ein wenig die Angst zu nehmen, könnte ich einen PKV-Tarif für einen 34 jährigen anbieten zu einem Monatsbeitrag von ca. 260 € (kein Studententarif).

Die Leistung des Basistarifes liegt noch unter der Absicherung in der GKV.

§ 20 Wechsel in den Basistarif
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen
seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie
und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln
können, wenn der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheitskostenvollversicherung
ab dem 1. Januar 2009 erfolgte oder
die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das
55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen
für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.

Allerdings bedeutet dies noch lange nicht, dass sich ihr Beitrag um die Hälfte senkt.

Gruß vom Steinbock

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 08.03.2014, 17:38 (vor 3912 Tagen) @ Steinbock


Um ihnen ein wenig die Angst zu nehmen, könnte ich einen PKV-Tarif für einen 34 jährigen anbieten zu einem Monatsbeitrag von ca. 260 € (kein Studententarif).

Sagt der, der mir immer Werbung vorhält????

Jeder Versicherungsvermittler ist grundsätzlich dazu im Stande.


Die Leistung des Basistarifes liegt noch unter der Absicherung in der GKV.

Da bin ich dann mal gespannt, an welcher Stelle (in welcher Leistungsart und in welchem Umfang) konkret!


§ 20 Wechsel in den Basistarif
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen
seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie
und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln
können, wenn der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheitskostenvollversicherung
ab dem 1. Januar 2009 erfolgte oder
die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das
55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen
für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.

Allerdings bedeutet dies noch lange nicht, dass sich ihr Beitrag um die Hälfte senkt.

Nun, in dem letzte Punkt (oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.) reduziert sich der Beitrag gemäß § 12 Abs. 1c VAG schon!

Was haben Sie jetzt eigentlich im Vergleich zu meiner bereits erfolgten Anwtort an neuen bzw. zusätzlichen informationen beigtragen, Steinbock?

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Steinbock @, Sonntag, 09.03.2014, 10:54 (vor 3911 Tagen) @ derKVProfi


Um ihnen ein wenig die Angst zu nehmen, könnte ich einen PKV-Tarif für einen 34 jährigen anbieten zu einem Monatsbeitrag von ca. 260 € (kein Studententarif).


Sagt der, der mir immer Werbung vorhält????

Es wäre nett von dir, wenn Du bei deinen Antworten auch dein Gehirn einschalten würdest.

Was hat meine Antwort mit Werbung zu tun ?


Jeder Versicherungsvermittler ist grundsätzlich dazu im Stande.

Völlig richtig - aber anscheinend ein "sogenannter" Versicherungsberater nicht.


Die Leistung des Basistarifes liegt noch unter der Absicherung in der GKV.


Da bin ich dann mal gespannt, an welcher Stelle (in welcher Leistungsart und in welchem Umfang) konkret!

Dir scheinen ja viele Fachkenntnisse zu fehlen!

Hier kannst Du dir die Leistungen des Basistarifs anschauen.

http://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

Den Vergleich mit der GKV überlasse ich dir.
Das wirst du ja hoffentlich noch hinbekommen.


§ 20 Wechsel in den Basistarif
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen
seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie
und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln
können, wenn der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheitskostenvollversicherung
ab dem 1. Januar 2009 erfolgte oder
die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das
55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen
für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.

Allerdings bedeutet dies noch lange nicht, dass sich ihr Beitrag um die Hälfte senkt.


Nun, in dem letzte Punkt (oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.) reduziert sich der Beitrag gemäß § 12 Abs. 1c VAG schon!

Wobei allerdings noch festzustellen wäre ob der Student überhaupt hilfebedürftig ist.


Was haben Sie jetzt eigentlich im Vergleich zu meiner bereits erfolgten Anwtort an neuen bzw. zusätzlichen informationen beigtragen, Steinbock?

Mein lieber KVProfi - wollen Sie damit zum Ausdruck bringen,
dass man erst Sie den großen Zampano fragen muss, bevor man einem User hier antwortet.

Sie sind doch hier mit Sicherheit nicht der Forumsbetreiber.
Nur spielen Sie sich so auf.

Schade dass man in diesem Forum keine Igno-Taste hat und immer ihren Unsinn lesen muss.

Ich glaube der Sinn eines Forums ist ihnen völlig unbekannt.

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.03.2014, 13:43 (vor 3911 Tagen) @ Steinbock


Es wäre nett von dir, wenn Du bei deinen Antworten auch dein Gehirn einschalten würdest.

Ich bin immer bemüht mein gehirn zu nutzen, Danke!


Was hat meine Antwort mit Werbung zu tun ?


Um ihnen ein wenig die Angst zu nehmen, könnte ich einen PKV-Tarif für einen 34 jährigen anbieten zu einem Monatsbeitrag von ca. 260 € (kein Studententarif).

Das ist ein Angebot, dass Werbung darstellt. Grundsätzlich kein Problem, außer wenn es einer macht, der ähnliches bei anderen kritisiert!


Jeder Versicherungsvermittler ist grundsätzlich dazu im Stande.


Völlig richtig - aber anscheinend ein "sogenannter" Versicherungsberater nicht.

Ich bin kein sogenannter Versicherungsberater, sondern im Rahmen der VersSulting als Versicherungsberatern tätig!

Und doch, selbstverständlich können wir alle Möglichkeiten auch aufzeigen, wie bereits in meiner ERSTEN Antwort dargestellt.


Die Leistung des Basistarifes liegt noch unter der Absicherung in der GKV.


Da bin ich dann mal gespannt, an welcher Stelle (in welcher Leistungsart und in welchem Umfang) konkret!


Dir scheinen ja viele Fachkenntnisse zu fehlen!

Hier kannst Du dir die Leistungen des Basistarifs anschauen.

http://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

Ja, und - bekannt. An welcher Stelle liegen die Leistungen des Basistarifs denn unter der GKV?

Zitat aus Deinem Link: (Präambel, zweiter Spiegelstrich)

Die Vertragsleistungen des Basistarifs sind in Art, Umfang und
Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch, auf die ein Anspruch besteht, jeweils
vergleichbar.


Den Vergleich mit der GKV überlasse ich dir.
Das wirst du ja hoffentlich noch hinbekommen.

Nein, da Du das Gegenteil behauptest solltest Du auch beweisen!


Allerdings bedeutet dies noch lange nicht, dass sich ihr Beitrag um die Hälfte senkt.


Nun, in dem letzte Punkt (oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.) reduziert sich der Beitrag gemäß § 12 Abs. 1c VAG schon!


Wobei allerdings noch festzustellen wäre ob der Student überhaupt hilfebedürftig ist.

Das ist bereits Inhalt meiner ersten Antwort gewesen. Es geht auch nicht um "ist" sondern auch um "durch den Beitrag wird" und es muss von der dasfür zustänmdigen Behörde geprüft werden. Alles bereits geschrieben!


Was haben Sie jetzt eigentlich im Vergleich zu meiner bereits erfolgten Anwtort an neuen bzw. zusätzlichen informationen beigtragen, Steinbock?


Mein lieber KVProfi - wollen Sie damit zum Ausdruck bringen,
dass man erst Sie den großen Zampano fragen muss, bevor man einem User hier antwortet.

Nein, aber schauen, ob die Frage nicht schon beantwortet ist und ob man noch etwas neues, zusätzliches oder erweitertes beitragen kann!


Sie sind doch hier mit Sicherheit nicht der Forumsbetreiber.
Nur spielen Sie sich so auf.

Tue ich nicht, aber Deine Beiträge sind schon grenzwertig. Fehler habe ich genug aufgezeigt!


Schade dass man in diesem Forum keine Igno-Taste hat und immer ihren Unsinn lesen muss.

Meine Beiträge sind kein Unsinn und Ihre beginnen nun eine Copy&Paste Antwort meiner Antworeten in neuen Worten darzustellen. Bis man hinterfragt. Dann kommen Falschaussagen!


Ich glaube der Sinn eines Forums ist ihnen völlig unbekannt.

Der Sinn eines Forum ist mir scheinbar tatschlich nicht zugänglich.
Menschen erwarten von annonymen Mensachen ohne Qualifikationsnachweis Antworten auf Fragen, die Sie besser dem zuständigen Träger/Versicherer gestellt hätten?
Oder erwarten Sie Antworten von menschen, der Identität und Qualifikation überprüfbar ist?

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Czauderna, Sonntag, 09.03.2014, 14:24 (vor 3911 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Lustinianus,
nimm es leicht, die beiden User bekommen sich hier meist in die Haare und vergessen dabei, dass sie dich als Rat Suchenden dabei etwas im Regen stehen lassen mit ihrem "Ich habe recht und bin der bessere Experte-Spielchen". Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, ich bin GKV-Mitarbeiter und kann von daher nicht fachlich, sachliches beitragen.
Interessant ist allerdings der letzte Satz vom KV-Profi über den Sinn und Zweck eines Forums. Warum fragen Menschen dort nach und vertrauen auf Antworten von Menschen, die unter einem Pseudonym schreiben und warum antworten Menschen nicht mit ihrem richtigen Namen sondern unter einem Pseudonym ??
Mein richtiger Name ist übrigens Czauderna.
Gruss
Czauderna

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.03.2014, 14:27 (vor 3911 Tagen) @ Czauderna

Steinbock ist Versicherungsvertreter. Er vertritt also per Gesetz und Vertrag die Interessen eines Versicherungsunternehmens.

Zitat (31.05.2013 16:48):

Ja - ich bin für ein Versicherungsunternehmen tätig.

Ein Hinweis für welchen Versicherer erfolgt hier allerdings nicht.

Gruß vom Steinbock

Ich bin Versicherungsberater, vermittel also keine Versicherungen, erhalte weder Provisionen noch Courtagen oder andere Zuwendungen, sondern ausschließlich Vergütungen für Beratungen durch meine Mandanten.

Ich weise aber auch Versicherungsmöglichkeiten nach oder verhandle individuelle Konzepte mit Versicherern.

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derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.03.2014, 15:05 (vor 3911 Tagen) @ derKVProfi

So, und nun langsam bereiten wir Herrn Steinbock mal ein persönliches Waterloo vor:

Zitat Konrad Adenauer:

„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“

Zitat Steinbock (20.05.2012 14:08)

Die Leistungen des Basistarif entsprechen der GKV. Wenn ein Basistarif besteht müssen die Ärzte nach diesen Tarifen behandeln - nur muss der Patient die versicherten Leistungen bei Beginn der Behandlung in der Arztpraxis bekannt geben.

Zitat Steinbock (21.05.2012 11:09 )

Der Umfang der Leistungen entspricht den Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen werden mit
Ihnen abgerechnet und Sie reichen die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrem Versicherer ein. Sollten Sie die Rechnung bereits
bezahlt haben, fügen Sie bitte einen Nachweis bei, damit wir den Erstattungsbetrag an Sie auszahlen können. Bei der
Ermittlung des Erstattungsbetrages werden tariflich vorgesehene Zuzahlungen und Selbstbehalte abgezogen.

Und hier behauptet er nun:

Zitat Steinbock:

Die Leistung des Basistarifes liegt noch unter der Absicherung in der GKV.

bzw.

Dir scheinen ja viele Fachkenntnisse zu fehlen!

Hier kannst Du dir die Leistungen des Basistarifs anschauen.

http://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

Den Vergleich mit der GKV überlasse ich dir.
Das wirst du ja hoffentlich noch hinbekommen.

Ich stell mir einfach nur die Frage, ob sich 1. die Leistungen in der GKV seit 2012 deutlich erhöht haben oder 2. die des Basistarifs deutlich gesenkt haben.

Fakt ist, dass 1. auch zu einer Erhöhung der Leistungen im Basistarif führen würde und 2. nur möglich wäre, wenn die Leistungen im SGB V eingeschränkt werden.

Aus dem unglaublichen Fundus seiner fachlichen "Nonsens" Beiträge, die er im WorldWideWeb verbreitet, kann ich jederzeit noch mehr Kopien beifügen!

Aber zu erst werde ich mal seinen unsinn hier weiterhin zitieren. Das ist ja auch leicht zu finden.

Worum geht es? Nicht um Recht haben oder bekommen, sondern darum einen annonymen Verbreiter von Unsinn abzuschalten.

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derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.03.2014, 15:14 (vor 3911 Tagen) @ derKVProfi

Steinbock 19.11.2013

Es gibt keine Kranken-Zusatzversicherung die nur bei schwerer Erkrankung zahlt.

Falsch: janitos, central, Hanse-Merkur, Bayerische, etc.

Steinbock 20.11.2013

Für die Anmeldung in einer GKV ist der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber zuständig!

Nein, weil der AG meldet eine Versicherungspflicht, die die Mitgliedschaft in einer GKV begründet!

Falsch - wenn der AN pflichtversichert wird, muss er der PKV nur einen Nachweis über die Pflichtversicherung vorlegen.
Kündigungsfristen sind dabei nicht zu beachten. Der Vertrag endet gemäß einer Gesetzesgrundlage (SGB V).

Aha, keine Willenserklärung, Nachweis reicht aus! Fristen sind nicht einzuhalten und die Rechtsgrundlage ist SGB V und nicht VVG!!!!!

Allerdings kann er seine Vollkrankenversicherung in eine Zusatzversicherung ändern lassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Auch falsch! Warum? Kein tarifwechsel nach 204 weil nicht gleichartig gemäß 12 KalV, ERGO: entweder Recht in den bedingungen verbrieft oder Kulanz oder Versicherer lehnt ab und besteht auf Neuabschluss!

Ein Amateur, der Antworten erraten muss und ständig daneben liegt. Dann auch noch bereits beantwortete Fragen noch einmal beantwortet und dabei sogar Antworten klont! Es ist kaum auszuhalten!

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derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.03.2014, 23:31 (vor 3911 Tagen) @ derKVProfi

Zitat Steinbock!

Denn manche Versicherer bieten auch Ausbildungstarife über das 34. Lebensjahr hinaus an.

Und diese Aussage sagt dann also aus, dass es in Deutschland eine oder mehrere PKV Versicherer gibt (geben sol), die gegen § 10 Abs. 3 KalV verstoßen:

KalV § 10 (3) Planmäßig steigende Prämien dürfen für Versicherte kalkuliert werden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie in Ausbildungstarifen bis zum vollendeten 34. Lebensjahr der Versicherten.

Ich bin einfach nur begeistert und sprachlos!

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Steinbock @, Montag, 10.03.2014, 10:01 (vor 3910 Tagen) @ derKVProfi


Es wäre nett von dir, wenn Du bei deinen Antworten auch dein Gehirn einschalten würdest.


Ich bin immer bemüht mein gehirn zu nutzen, Danke!

Wenn man dies nur erkennen könnte!


Was hat meine Antwort mit Werbung zu tun ?


Um ihnen ein wenig die Angst zu nehmen, könnte ich einen PKV-Tarif für einen 34 jährigen anbieten zu einem Monatsbeitrag von ca. 260 € (kein Studententarif).


Das ist ein Angebot, dass Werbung darstellt. Grundsätzlich kein Problem, außer wenn es einer macht, der ähnliches bei anderen kritisiert!

Völliger Blödsinn: Werbung wäre es wenn man einen Versicherungstarif bzw. einen Versicherer dabei benennen würde.


Jeder Versicherungsvermittler ist grundsätzlich dazu im Stande.


Völlig richtig - aber anscheinend ein "sogenannter" Versicherungsberater nicht.


Ich bin kein sogenannter Versicherungsberater, sondern im Rahmen der VersSulting als Versicherungsberatern tätig!

Was noch nicht bewiesen ist, dass Sie sich mit dieser Bezeichnung überhaupt ausweisen dürfen, denn im Vermittler-Register sind Sie nicht eingetragen.

Aber die Rechtsquelle dazu können Sie uns ja noch präsentieren.


Und doch, selbstverständlich können wir alle Möglichkeiten auch aufzeigen, wie bereits in meiner ERSTEN Antwort dargestellt.


Die Leistung des Basistarifes liegt noch unter der Absicherung in der GKV.


Da bin ich dann mal gespannt, an welcher Stelle (in welcher Leistungsart und in welchem Umfang) konkret!


Dir scheinen ja viele Fachkenntnisse zu fehlen!

Hier kannst Du dir die Leistungen des Basistarifs anschauen.

http://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/


Ja, und - bekannt. An welcher Stelle liegen die Leistungen des Basistarifs denn unter der GKV?

Zitat aus Deinem Link: (Präambel, zweiter Spiegelstrich)

Die Vertragsleistungen des Basistarifs sind in Art, Umfang und
Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch, auf die ein Anspruch besteht, jeweils
vergleichbar.

Vergleichbar bedeutet aber nicht identisch!
Das sollte ein Versicherungsberater aber wissen!


Den Vergleich mit der GKV überlasse ich dir.
Das wirst du ja hoffentlich noch hinbekommen.


Nein, da Du das Gegenteil behauptest solltest Du auch beweisen!

Ich bin nicht hier im Forum, um einem Versicherungsberater die notwendigen Fachkenntnisse beizubringen.


Allerdings bedeutet dies noch lange nicht, dass sich ihr Beitrag um die Hälfte senkt.


Nun, in dem letzte Punkt (oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.) reduziert sich der Beitrag gemäß § 12 Abs. 1c VAG schon!


Wobei allerdings noch festzustellen wäre ob der Student überhaupt hilfebedürftig ist.


Das ist bereits Inhalt meiner ersten Antwort gewesen. Es geht auch nicht um "ist" sondern auch um "durch den Beitrag wird" und es muss von der dasfür zustänmdigen Behörde geprüft werden. Alles bereits geschrieben!

Na - warum wiederholst Du dich dann!


Was haben Sie jetzt eigentlich im Vergleich zu meiner bereits erfolgten Anwtort an neuen bzw. zusätzlichen informationen beigtragen, Steinbock?


Mein lieber KVProfi - wollen Sie damit zum Ausdruck bringen,
dass man erst Sie den großen Zampano fragen muss, bevor man einem User hier antwortet.


Nein, aber schauen, ob die Frage nicht schon beantwortet ist und ob man noch etwas neues, zusätzliches oder erweitertes beitragen kann!

Habe ich doch! Aber derKVProfi versteht es nicht! :-D


Sie sind doch hier mit Sicherheit nicht der Forumsbetreiber.
Nur spielen Sie sich so auf.


Tue ich nicht, aber Deine Beiträge sind schon grenzwertig. Fehler habe ich genug aufgezeigt!

Ach ja - deine Fehler erkennst Du ja noch nicht einmal.


Ich glaube der Sinn eines Forums ist ihnen völlig unbekannt.


Der Sinn eines Forum ist mir scheinbar tatschlich nicht zugänglich.
Menschen erwarten von annonymen Mensachen ohne Qualifikationsnachweis Antworten auf Fragen, die Sie besser dem zuständigen Träger/Versicherer gestellt hätten?
Oder erwarten Sie Antworten von menschen, der Identität und Qualifikation überprüfbar ist?

Auch hier noch einmal der Hinweis - zeigen Sie uns hier einmal ihre Qualifikation.
Wenn man für einen Versicherungsberater tätig ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass man auch dies Bezeichnung tragen darf.

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

Steinbock @, Montag, 10.03.2014, 10:09 (vor 3910 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

"Ich habe recht und bin der bessere Experte-Spielchen". Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, ich bin GKV-Mitarbeiter und kann von daher nicht fachlich, sachliches beitragen.

Völlig falsch. Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass ein USER sich hier stets aufspielt und nicht akzeptieren kann, dass auch andere versuchen zu helfen.

Ergänzend habe ich den Eindruck, dass er dies hier als seine Spielwiese betrachtet um Kunden anzulocken, die ihn dann bezahlen sollen.

Gruß vom Steinbock

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

Steinbock @, Montag, 10.03.2014, 10:18 (vor 3910 Tagen) @ derKVProfi

Steinbock ist Versicherungsvertreter. Er vertritt also per Gesetz und Vertrag die Interessen eines Versicherungsunternehmens.

Zitat (31.05.2013 16:48):

Ja - ich bin für ein Versicherungsunternehmen tätig.

Ein Hinweis für welchen Versicherer erfolgt hier allerdings nicht.

Gruß vom Steinbock

Völlig richtig - und da ich hier keine Kunden suche,
sondern lediglich helfen will, werde ich auch nicht den Versicherer benennen - denn dies wäre dann Werbung.


Ich bin Versicherungsberater, vermittel also keine Versicherungen, erhalte weder Provisionen noch Courtagen oder andere Zuwendungen, sondern ausschließlich Vergütungen für Beratungen durch meine Mandanten.

Wobei der sogenannte Versicherungsberater komischerweise nicht bei der IHK eingetragen ist.

Und noch zuletzt die Anmerkung dieser Versicherungsberater sucht hier im Forum Mandanten, daher sind auch seine Informationen und Antworten sehr spärlich bzw. teilweise auch irreführend. :-(

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 10.03.2014, 10:32 (vor 3910 Tagen) @ Steinbock

Nicht einmal ein Vermittlerregister kannst Du bedienen, Steinbock?

D-T67Y-ITJC2-89

VersSulting UG (haftungsbeschränkt)

Impressum


Und noch zuletzt die Anmerkung dieser Versicherungsberater sucht hier im Forum Mandanten, daher sind auch seine Informationen und Antworten sehr spärlich bzw. teilweise auch irreführend. :-(

1. spricht dagegen nichts, Mandanten zu suchen.

2. warten wir alle immer noch auf den beweis, dass ich etwas irreführendes geantwortet habe. Falsch wagst Du ja nun auch nicht mehr zu behaupten, weil Du es auch nicht belegen kannst!
Spärlich kann man meine Aktivität hier nicht nennen!

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derKVProfi ⌂ @, Montag, 10.03.2014, 10:33 (vor 3910 Tagen) @ Steinbock

Hallo Czauderna,


Völlig falsch. Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass ein USER sich hier stets aufspielt und nicht akzeptieren kann, dass auch andere versuchen zu helfen.

Versuch, das bringt es auf den Punkt! Andere tun es!


Ergänzend habe ich den Eindruck, dass er dies hier als seine Spielwiese betrachtet um Kunden anzulocken, die ihn dann bezahlen sollen.

Wenn mich Personen ansprechen und ich kann denen helfen, dann werde ich das auch tun!

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derKVProfi ⌂ @, Montag, 10.03.2014, 10:38 (vor 3910 Tagen) @ Steinbock

Ich bin hier im namen und Auftrag der VersSulting tätig und weise mich auch so aus.

Ich stehe auf der Erlaubnisurkunde namentlich, was man ja bei der IHK prüfen kann!

Ich stehe namentlich im Impressum.

Und natürlich übt die juristische Person VersSulting UG (haftungsbeschränkt) die Versuicherungsberatung aus - in Form meiner Person zum Beispiel - oder auch in Person des Geschäftsführers, wenn der Kunde es wünscht!

Alles andere ist so wie immer: Stenbock behauptet, beleidigt, diskiminiert und diffamiert - zumindest versucht er es. Für alles, was er behauptet, liefert er keinen Beweis! Ein annonymer Schmutzfink, der hier rechtwidrig Rechtsberatung leistet undd as leider fachlich nciht sehr gut.

Ich habe Beweise geliefert - er bleibt bei "Wischi-Waschi" Aussagen!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

Steinbock @, Montag, 10.03.2014, 10:47 (vor 3910 Tagen) @ derKVProfi

Dann muss ich wohl wirklich einmal unserem derKVProfi
Fachkenntnisse vermitteln, dass er von seinem hohen Ross einmal runter kommt.

Zitat Steinbock!

Denn manche Versicherer bieten auch Ausbildungstarife über das 34. Lebensjahr hinaus an.


Und diese Aussage sagt dann also aus, dass es in Deutschland eine oder mehrere PKV Versicherer gibt (geben sol), die gegen § 10 Abs. 3 KalV verstoßen:

KalV § 10 (3) Planmäßig steigende Prämien dürfen für Versicherte kalkuliert werden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie in Ausbildungstarifen bis zum vollendeten 34. Lebensjahr der Versicherten.

http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/index.html

Etwas weiter unten, unter Sonderbedingungen die Zusatzbedingungen V zu den besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten aufrufen.

Ist nur ein Beispiel von vielen.

Ich bin einfach nur begeistert und sprachlos!

Und ich erst - ist schon sehr komisch, dass so was ein sogenannter Versicherungsberater nicht kennt! :-D

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 10.03.2014, 11:07 (vor 3910 Tagen) @ Steinbock

Wunderbar, und nur weil Versicherer rechtswidrig handeln, ist das erlaubt?

Wenn ich mich also rechwidrig verhalte, dann ist das OK, wenn und solange ich es öffentlich tue und die Gesetze und Verodnungen dieses Landes sind dann eben nicht gültig?

mal sehen wie lange die Debeka das noch macht, bin gerade beim Brief an das BaFin!

P.S.: Und doch, war mir bekannt im Sinne von gehört, dass die das in der Praxis so anbieten. Das die das aber auch veröffentlichen?
Was aber rechtlich nicht zulässig ist, wird von jemanden der seriös arbeitet, auch nicht angeboten (im Sinne eines Beratungsergebnisses). Nennt sich Glaube ich Beihilfe, wenn man illegale produkte und Vereinbarungen empfiehlt!

Versicherungsvertretern ist das wohl tendenziell egal - geht ja auch nicht um die Interessen des Kunden, sondern nur um die der Versicherung, die sie vertreten, und die eigenen Interessen: Provison und Abschluss! Da muss man sich auch nicht an Recht und Gesetz halten, oder?

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Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

Steinbock @, Montag, 10.03.2014, 11:24 (vor 3910 Tagen) @ derKVProfi

Wunderbar, und nur weil Versicherer rechtswidrig handeln, ist das erlaubt?

Wenn ich mich also rechwidrig verhalte, dann ist das OK, wenn und solange ich es öffentlich tue und die Gesetze und Verodnungen dieses Landes sind dann eben nicht gültig?

mal sehen wie lange die Debeka das noch macht, bin gerade beim Brief an das BaFin!

Dann können Sie ja mal hier im Forum berichten, was die BaFin geantwortet hat.


P.S.: Und doch, war mir bekannt im Sinne von gehört, dass die das in der Praxis so anbieten. Das die das aber auch veröffentlichen?
Was aber rechtlich nicht zulässig ist, wird von jemanden der seriös arbeitet, auch nicht angeboten (im Sinne eines Beratungsergebnisses). Nennt sich Glaube ich Beihilfe, wenn man illegale produkte und Vereinbarungen empfiehlt!

Versicherungsvertretern ist das wohl tendenziell egal - geht ja auch nicht um die Interessen des Kunden, sondern nur um die der Versicherung, die sie vertreten, und die eigenen Interessen: Provison und Abschluss! Da muss man sich auch nicht an Recht und Gesetz halten, oder?

Wenn Sie mich damit meinen, muss ich Sie enttäuschen.
Ich habe keinen Vertrag mit der Debeka

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 10.03.2014, 12:14 (vor 3910 Tagen) @ Steinbock


Wenn Sie mich damit meinen, muss ich Sie enttäuschen.
Ich habe keinen Vertrag mit der Debeka

Die Debeka arbeitet mit angestelltem Außendienst - auch das ist mir bekasnnt.

Und mit Versicherungsvertreter meine ich immer alle Versicherungsvertreter.

Vertraglich und gesetzlich verpflichtet die Interessen des Versicherers zu vertreten!
Von den Interessen des Kunden steht nichts im Gesetz (HGB, VVG, VersVermV, etc.)!
Die Interessend es Kunden werden von Versicherungsmaklern (abhängig im Sinne von provisions- und abschlussorientiert) oder von Versicherungsberatern (unabhängig, weil Bertung wird bezahlt), ggf. auch von Rentenberatern und Verbraucherzentralen u.a. Verbraucherschutzorganisationen vertreten.

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Steinbock @, Dienstag, 11.03.2014, 10:34 (vor 3909 Tagen) @ derKVProfi

Ich bin hier im namen und Auftrag der VersSulting tätig und weise mich auch so aus.

Ich stehe auf der Erlaubnisurkunde namentlich, was man ja bei der IHK prüfen kann!

Ich stehe namentlich im Impressum.

Und natürlich übt die juristische Person VersSulting UG (haftungsbeschränkt) die Versuicherungsberatung aus - in Form meiner Person zum Beispiel - oder auch in Person des Geschäftsführers, wenn der Kunde es wünscht!

Alles andere ist so wie immer: Stenbock behauptet, beleidigt, diskiminiert und diffamiert - zumindest versucht er es. Für alles, was er behauptet, liefert er keinen Beweis! Ein annonymer Schmutzfink, der hier rechtwidrig Rechtsberatung leistet undd as leider fachlich nciht sehr gut.

Ich habe Beweise geliefert - er bleibt bei "Wischi-Waschi" Aussagen!

Mit Sicherheit nicht.

Ich habe nie bestritten, dass der Geschäftsführer Herrn Sigurd Quest der VersSulting im Vermittler-Register als Versicherungsberater eingetragen ist.

http://www.vv-register.de/selektion/Details.aspx?id=2CB7EB19F97F805FC3CC8EF8AA

Ich habe auch nie bestritten, dass Herr Thorulf Müller als Mitarbeiter/Angestellter für diesen Versicherungsberater tätig ist.

Allerdings hat Herr Müller bisher noch nicht den Beweis angetreten, dass er sich auch selbst Versicherungsberater
nennen darf, denn er ist im Versicherungsregister nicht aufgeführt.

Für User die einen unabhängigen Versicherungsberater suchen,
empfehle ich die Beratersuche über den Bundesverband der Versicherungsberater:

http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx?map=1

Und unten kann man sich informieren, wer im Vermittlerregister als Versicherungsberater eingetragen sein muss.

http://www.vv-register.de/download/6.%20Versicherungsberater.pdf

Gruß vom Steinbock

der das Geplapper und die Beleidigungen eines Thorulf Müllers nicht nachvollziehen kann, denn so verhält sich kein (ehemaliger?) Versicherungsmakler.

Dies passt eher zu solch einzelnen Schreiberlingen die sich manchmal auch als Pressevertreter bzw. Journalisten zu erkennen geben.

Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten?

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 11.03.2014, 11:55 (vor 3909 Tagen) @ Steinbock

Was für ein Mensch - ich bin begeistert und fasziniert!

Unglaublich! Was der Mensch so zu sagen hat.

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Forumsregeln

admin ⌂ @, Braunschweig, Dienstag, 11.03.2014, 20:54 (vor 3909 Tagen) @ derKVProfi

Liebe Forumsteilnehmer derKVProfi und Steinbock,

lange haben wir die Diskussion zwischen Ihnen beiden verfolgt und sind als Redaktion nunmehr einhellig der Meinung, dass einige Ihrer Beiträge kaum sachliche Argumente sondern größtenteils nur noch persönliche Angriffe enthalten.

Wir werden dies zukünftig nicht mehr dulden und Beiträge, deren Umgangston nicht höflich und sachlich ist sondern die persönliche Angriffe oder Beleidigungen enthalten ohne weitere Ankündigung löschen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Forumsregeln in bitten, zukünftig besonders auf deren Einhaltung zu achten.

Des Weiteren hoffen wir natürlich weiterhin auf spannende Diskussionen und einen anregenden Erfahrungsaustausch, von dem alle Forumsteilnehmer profitieren können.

Grüße, die Redaktion

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