Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

Steinbock @, Donnerstag, 20.02.2014, 11:21 (vor 3928 Tagen) @ Limba

ganz so einfach ist es nicht, mein Mann ist kein Beamter, hat trotzdem Beihilfeanspruch.

Auch diese Möglichkeiten bestehen wie z.B. bei Angestellten des öffentlichen Dienstes für Zahnersatz.

Auch ein Angestellter des Landes Rheinland-Pfalz der ein Einkommen über der JAEG hat und dies bereits schon vor 1998 hat die Möglichkeit sich über Beihilfe-Restkostentarife in der PKV zu versichern.

Auch bei Dienstordnungs-Angestellten besteht eine beihilfekonforme Absicherung in der PKV.

usw. usw.


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