Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 20.02.2014, 04:02 (vor 3928 Tagen) @ Limba

Genau. Es handelt sich um Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V!

Sie haben einen ambulanten Kostenerstattungstarif als Ergänzung zur GKV!

Das ist eine Möglichkeit, die jeder Nutzen kann!

Wobei bei Ihnen auch noch eine Berücksichtigungsfähigkeit dazu kommt. Das macht das Verfahren etwas kompolizierter, aber grundsätzlich ist das möglich.

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