Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ? (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 16:06 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi

Nein, das reicht nicht! Lassen Sie sich bitte beraten, ggf. kostenpflichtig. Es gibt Möglichkeiten der Rückkehr unter bestimmten Voraussetzungen.

Richtig - es gibt folgende Möglichkeiten:
Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.

Dafür ist keine kostenpflichtige Beratung bei einem Versicherungsberater erforderlich.

Weitere Hinweise, was alles möglich ist, kann man im Sozialgesetzbuch SGB V nachlesen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Vwersicherungsberater ist ein definierter Berufsstandf - § 34 e GewO und § 59 Abs. 4 VVG - es sind keine Versicherungsvermittler, also nicht Versicherungsvertreter oder -makler!

Wohlgemerkt - der Versicherungsberater erhält immer ein Honorar - auch dann wenn er den größten Unsinn von sich gibt.

Gruß vom Steinbock


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum