NEUANMELDUNG bei EINER KV nach langer Auslandszeit? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂, (vor 4405 Tagen) @ Peter L.

Die Rückmeldung ist bei allen Versicherern gleich, aber am einfachsten bei der, bei der man zuletzt war, weil die alle Daten haben. Hier ist auch immer eine regionale Geschäftsstelle vorteilhaft.

Wichtig wäre aber noch, bevor man helfen kann, was genau passiert ist - also bei Wegzug aus Deutschland (Beendigung), Grund des Auslandsaufenthaoltes und was machen Sie jetzt nach der Rückkehr. Dann wüßte man welche gesetzliche Regelung greift.

Soweit keine neue Beschäftigung aufgenommen wurde, was ja wohl nicht der Fall ist, weil dann würde der AG aktiv, greift § 5.1.13 (zuletzt in D GKV) und die Aussetzung der Pflicht zur Versicherung gegen eine anderweitige Absicherung, die den Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände entspricht.

Also: ab zu TKK, die haben doch alles, was relevant ist. Dort die notwendigen Formulare ausfüllen, ggf. Belege kopieren und nachreichen und fertig ist die Mitgliedschaft!


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