zurück in die GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 28.11.2013, 19:39 (vor 4012 Tagen) @ herbertb

Für den Fall, der hier geschildert wurde, ist die BBG die JAEG, da die PKV bereits vor dem 31.12.2002 bestanden hat, er Arbeitnehmer war und ist und zwar durchgehend (so zumindest ist es geschildert).

Geschildert ist aber auch, dass er alles bereits geklärt und veranlasst hat. Also ist der Fall auch abgeschlossen!

Und die Geschichten von Steinbock, die muss man glaube ich nicht ernst nehmen.


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