Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Sonntag, 24.11.2013, 12:25 (vor 4016 Tagen) @ romkatzi

Nun der Basistarif ist ja nun wirklich nicht das wahre.

vom Basistarif rate ich ab.


Grundsätzlich kommts da auf die zugrunde liegende Erkrankung an, also warum werden die Einlagen getragen. Entsprechend wird das Risiko bewertet.

vermutlich auf Grund einer Skoliose, oder unterschiedlichen Beinlängen, was bei den meisten Menschen vorhanden ist, aber noch nicht erkannt wurde.


Nur wenn aufgrund dieser Erkrankung die Annahme des Vertrags komplett verweigert worden wäre, käme es zur Beendigung des Vertrags.

Wo man nicht davon ausgehen sollte.


Danach kann man aber sein Glück woanders versuchen, andere Risikoprüfer können das anders sehen. Erst wenn gar nichts mehr hilft, kommt der Basistarif, dann aber nicht bei der ursprünglichen PKV, sondern irgendeiner anderen.

Nein - man sollte dem Versicherer nachmelden, was man beim Antrag vergessen hatte.


Wird aber wahrscheinlich hier (wenn überhaupt) vielleicht ein kleiner Risikozuschlag werden.

völlig richtig!


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