Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (Private Krankenversicherungen)

romkatzi, Donnerstag, 12.09.2013, 17:44 (vor 4089 Tagen) @ Marion die 2.

Nun der Basistarif ist ja nun wirklich nicht das wahre.

Grundsätzlich kommts da auf die zugrunde liegende Erkrankung an, also warum werden die Einlagen getragen. Entsprechend wird das Risiko bewertet.

Nur wenn aufgrund dieser Erkrankung die Annahme des Vertrags komplett verweigert worden wäre, käme es zur Beendigung des Vertrags.

Danach kann man aber sein Glück woanders versuchen, andere Risikoprüfer können das anders sehen. Erst wenn gar nichts mehr hilft, kommt der Basistarif, dann aber nicht bei der ursprünglichen PKV, sondern irgendeiner anderen.

Wird aber wahrscheinlich hier (wenn überhaupt) vielleicht ein kleiner Risikozuschlag werden. Also keine Panik.


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