Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Samstag, 23.11.2013, 17:32 (vor 4017 Tagen) @ Tommy

@Steinbock: Im Beratungsprotokoll von 2010 steht nichts, dass das Thema Krankentagegeld erwähnt worden ist. M.E. ist das aber ein so wichtiger Baustein in einer Krankenversicherung, dass es in jedem Fall erwähnt werden müsste, wenn der Kunde explizit kein KTG verlangt. Was mich an der Sache stört, ist ja vielmehr die Tatsache, dass der Makler blind angenommen hat, das eine Lohnfortzahlung von 2 Jahren (wie anscheinend in der Schweiz vermehrt üblich) ausreichend ist. Ich finde kein Makler kann das entscheiden ohne dies mit dem Kunden besprochen zu haben. Ich habe den Makler nicht explizit angefragt ob mein Krankenversicherungsschutz aufgrund des Wechsels nach Deutschland geändert werden muss. Da wir aber über andere Versicherungen und in dem Zusammenhang über die Rückkehr nach Deutschland gesprochen haben, wusste der Makler die Situation. Zugegeben dadurch automatisch davon auszugehen, dass der Makler erkennt das es einer Änderung bedarf ist vielleicht etwas viel. Aber ich bin eben der Meinung, dass beim Abschluss des Vertrages der Makler mit mir das Thema KTG besprechen hätte müssen. Nichts desto trotz, muss ich mir natürlich jetzt eine Lösung suchen.

Frage:
-Muss mich die Versicherung auf meinen Wunsch in den Basistarif lassen? Oder kann das die Versicherung auch ablehnen?

Wenn deine PKV nach dem 31.12.2008 abgeschlossen wurde, muss der Versicherer den Vertrag in den Basistarif übernehmen.
Wenn die PKV vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, ist es nur möglich, wenn Du das 55. Lebensjahr vollendet hast oder die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hast oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften besteht.


-Den Wechsel in den Basistarif während einer andauernden Krankschreibung ist eurer Meinung nicht möglich? D.h. wenn dann "im gesunden Zustand?

Kann ich nicht mit Sicherheit sagen, solltest Du beim Versicherer erfragen.


-Wenn ich jetzt mit meinem Arbeitgeber für 2014 ein niedrigeres Gehalt vereinbaren würde um wieder in die GKV zu kommen ginge das oder muss ich nachweisen, dass ich das Jahr zuvor unter der Bemessungsgrenze verdient habe? Wenn das so wäre, dann könnte ich ja frühestens 2015 in die GKV, weil erst im Jahr 2014 das Gehalt reduziert wird.

Kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Hatte noch keine Zeit dies im Gesetz zu suchen.


-Gibt es vielleicht noch andere Lösungen wie z.B. ausländische Krankenversicherungsgesellschaften? Für eine "Vollversicherung" gibt es das ja anscheinend. Auch nur für KTG?

Keine Ahnung - da kann ich dir nicht weiterhelfen.


Besten Dank und Grüsse
Tommy

Gruß vom Steinbock


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