Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe zum 1.8.2010 eine neue berufliche Tätigkeit in der Schweiz begonnen. Da es in der Schweiz kein Arbeitgeberzuschuss für die Krankenkasse gibt, habe ich mich entschieden eine PKV abzuschließen.
Dies ist zwar richtig. Nur die Beitragsgestaltung in der Schweiz ist anders als bei uns. Dort gibt es Festbeiträge (Einkommenshöhe wird nicht berücksichtigt) die immer auf das jeweilige Kanton bezogen sind. Selbstbehalte kann man auch noch wählen.
Im Kanton Aargau wäre als eine GKV mit einem mtl. Beitrag von 300 € möglich.
Meines Erachtens hat mein damaliger Makler es versäumt mich auf das Thema Krankentagegeld hinzuweisen. Dies im Nachhinein mit der Begründung, dass in der Schweiz eine 2-jährliche Lohnfortzahlung üblich wäre.
Was vermutlich nicht mehr zu beweisen ist, oder gibt es auch in der Schweiz ein Beratungsprotokoll, das man als Beweis vorlegen kann ?
Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland beschäftigt und habe jetzt das Problem, dass ich im Falle einer Krankheit ab dem 43. Tag kein Krankentagegeld bekomme.
Der berufliche Wechsel nach Deutschland hat doch aber mit Sicherheit der Makler nicht zu vertreten ?
Dir ist doch auch sicherlich bekannt, dass solche gravierende Arbeitsplatz-Wechsel der PKV mitzuteilen sind.
Problematisch ist das Ganze dahin gehend, dass ich in den letzten 3 Jahren wegen verschiedenen Wehwechen zu diversen Ärzten musste. Das hat zur Folge, dass bereits 15 Versicherungsgesellschaften meinen Antrag auf Krankentagegeld abgelehnt haben. Habt ihr noch Ideen bzw. Anregungen, was ich noch unternehmen könnte?
ja - man könnte versuchen, das Einkommen zu reduzieren.
Wenn man unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt (2013 = 52.200 € / 2014 = 53.550 €)kann man wieder zurück in die GKV.
Ausnahme Du hast das 55. Lebensjahr bereits erreicht.
Ich würde gerne meinen Makler zur Rechenschaft ziehen, weil das meiner Meinung nach ein grober Patzer ist, den Kunden nicht auf das Thema Krankentagegeld anzusprechen.
Und Du hast bei deinem Arbeitgeberwechsel nach Deutschland bei deinem Makler angefragt, ob der Krankenversicherungsschutz geändert werden muss ???
Würde ich jetzt als letzte Alternative in den Basistarif bei der gothaer wechseln, hätte ich dann wieder automatisch Krankentagegeld dabei?
Du müsstest dann aber auch den Höchstbetrag zahlen.
Dein Eigenanteil für den PKV Basistarif (ohne Kinder) wären 378,67 € in 2014.
Oder wäre dies nicht der Fall, weil ich in meinem jetzigen Tarif auch kein KTG habe?
Doch - KTG ist mitversichert.
Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Versicherer den Vertrag umstellt, wenn Du schon in dem Zeitraum wärst um KTG zu erhalten.
Gruß vom Steinbock
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Tommy,
06.11.2013, 19:48
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RHW,
09.11.2013, 19:39
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Tommy,
14.11.2013, 20:57
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17.11.2013, 14:05
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19.11.2013, 10:49
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19.11.2013, 18:26
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19.11.2013, 18:41
- Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld - RHW, 23.11.2013, 18:31
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Steinbock,
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Steinbock,
19.11.2013, 10:49
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Tommy,
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19.11.2013, 11:29
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Tommy,
19.11.2013, 19:32
- Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld - Steinbock, 23.11.2013, 17:32
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19.11.2013, 19:32
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RHW,
09.11.2013, 19:39