Familenversicherung möglich oder nicht (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Dienstag, 05.11.2013, 07:46 (vor 4035 Tagen) @ leo

Hallo Leo,

gern geschehen.

Es gibt zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

- die normale: 52.200 Euro (2013)

- die besondere: gilt für Personen, die am 31.12.02 als Arbeitnehmer in der PKV versichert waren (§ 6 SGB V). Die besondere JAEG ist mit der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze identisch.

Gruß

RHW


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