Familenversicherung möglich oder nicht (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 03.11.2013, 20:46 (vor 4037 Tagen) @ leo

Hallo Leo,

ich schließe mich der Meinung von Czauderna an. Als Hauptargument würde ich auch die Einkunftsart "aus nichtselbständiger Tätigkeit" benennen. Ich würde persönlih zur Krankenkasse gehen und die Situation schildern (ggf. auch Unterlagen zu der Art der Nachzahlung). Ggf. auch das Gespräch mit Abteilungs- oder Filialleiter suchen.

"Regelmäßig" wird als mehr als 2 Monate definiert. Weihnachtsgeld wird aber z.V. auch mit einem Zwölftel pro Monat angerechnet.

Definition Gesamteinkommen mit Erläuterungen

Die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze lag 2012 bei 50.850 Euro Einkünfte (2013: 52.200 Euro).

Wenn die Krankenkasse nicht mit sich reden lässt, Widerspruch einlegen und Steuererklärung für 2013 am 1.1.2014 beim Finanzamt abgeben. Wenn Steuerbescheid 2013 vorliegt, sofort Mitgliedschaft für Kind/er kündigen. Die Krankenkassen haben in diesem Punkt unterschiedliche Kündigungsfristen. Am besten Krankenkasse aussuchen, die eine rückwirkende Kündigung bei Anspruch auf Familienversicherung zulässt.

Viel Erfolg!

Gruß

RHW


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