Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme (Gesetzliche Krankenkassen)
Danke für die Antwort.
Das ich nichts nachzahlen muss, wenn mich die AOK wieder aufnimmt, weiß ich ja. Bis Ende des Jahres.
Meine Frage war, ob unter den Konstellation, wie ich schrieb, die AOK verpflichtet ist, mich wieder aufzunehmen.
Oder ob sie sich weigern können, trotz einer Versicherungspflicht.
Achja, eins noch, ich war immer nur bei der AOK versichert, noch nie irgendwo anders.
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- Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme -
MaBratac,
24.09.2013, 01:01
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Czauderna,
24.09.2013, 07:34
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MaBratac,
24.09.2013, 20:01
- Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme - Czauderna, 25.09.2013, 07:14
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MaBratac,
24.09.2013, 20:01
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Czauderna,
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