Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 24.09.2013, 07:34 (vor 4077 Tagen) @ MaBratac

Hallo,
nix wie hin zur AOK und zwar sofort. Natürlich musst du nix nachzahlen, denn dafür wurde dieses Gesetz schliesslich extra gestrickt. Alle deine bisherigen Beiträge vom Beginn der Versicherungspflicht bzw. Pflicht zur Versicherung ab dem 1.4.2007 bis zum tag der Meldung werden dir erlassen wenn du den Leistungsverzicht für diesen Zeitraum erklärst.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum