Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 28.08.2013, 15:26 (vor 4104 Tagen) @ naja

Bemerkenswert ist aber, wie schnell und effizient die Krankenkassen dies erkennen und ausnutzen (es gibt andere Foren, die voll von ähnlichen Fällen sind, wissen Czauderna und ich), anstatt sich einmal wie ein Dienstleister kundenorientiert (Kunde = Versicherter) zu benehmen und nachzufragen, ob es denn nicht vielleicht ein Versehen des Arztes war.


Hallo naja, das ist wohl wahr - daran zeigt sich wie eine Krankenkasse bzw. der gerade zuständige Mitarbeiter den Servicegedanken und die Pflicht zur Aufklärung und Beratung lebt.
Da gehört auch schon etwas Zivilcourage dazu hier für sich zu entscheiden wessen "Vorteil" höher zu bewerten ist, die des Versicherten oder die der Kasse, die schließlich sein Arbeitgeber ist rein rechtlich richtig handelt wenn es so bleibt wie es ist.
Es wird in diesem Zusammenhang gern von der sog. "BSG-Falle" gesprochen. Ich bin der Auffassung, dass es zu solchen Konstellationen nicht kommen würde, wenn bereits im Vorfeld, also spätestens bei der KG-Bewilligung bzw. beim Ende der Beschäftigung während des KG-Bezugs die Beratung des Versicherten
so erfolgen würde seitens der Kasse, dass er eben nicht in diese
"BSG-Falle" läuft.
Hinterher etwas zu "korrigieren" ist immer eine schwierige Angelegenheit - z.B. in diesem Fall - hier gäbe es nur die Lösung, dass der Arzt gegenüber der Kasse klar und deutlich feststellt, dass er das Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht hat - wenn es der gleiche Arzt ist, der auch bis zum Sonntag bescheinigt hat dürfte das kein Problem sein, aber wenn es ein neuer Arzt ist ??.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna


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