Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 28.08.2013, 12:11 (vor 4104 Tagen) @ Doro

Hallo,
erst einmal - die Krankenkasse kann dir nicht kündigen !!!!
Wenn eine Versicherungspflicht nach dem 31.07.2013 endet und der Versicherte nicht innerhalb von 14 Tagen einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist, dann setzt sich die Mitgliedschaft nahtlos als "freiwillige" oder besser gesagt als "Zwangsversicherung" fort.
Was deinen Fall angeht, so hat offenbar der Arzt am Montag eine
Erstmeldung erstellt - das bedeutet dass am Sonntag der Krankengeldfall abgeschlossen wurde. Das bedeutet aber auch, dass die Versicherungspflicht am Sonntag endete. Durch die AU-Feststellung am Montag würde dem Grundsatz nach der Krankengeldanspruch erst ab Dienstag beginnen würde. Da aber ab Montag keine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht gibt es auch ab Dienstag kein Krankengeld.
So wird es gelaufen sein - rein rechtlich leider nicht zu beanstanden. Der entscheidende Fehler dürfte, so wie geschildert, die AU-Meldung vom Montag sein - Folgemeldung statt Erstmeldung und es gäbe keine Probleme.
Gruss
Czauderna

Hallo zusammen,

ich brauche dringend eien rat zu folgendem sachverhalt:

meine Krankenkasse hat mir die Mitgliedschaft gekündigt.
Ich bin seit Januar 2013 krank geschrieben.
Meine Krankenkasse hat mich während dieser Zeit wiederholt beim Medizinischen Dienst ein bestellt.
Dort wurde jedes mal festgestellt dass ich mich in einer schweren depressiven Episode befinde.
Das letzte mal am 28.07.2013.
Dort wurde befunden ich solle mich wieder in ein Krankenhaus einweisen lassen. ( letzter Krankenhausaufenthalt vom 26.03.13 bis Ende Mai )

Der Grund der Kündigung:
ich war bis 04.08.13 krank geschrieben ( dies war ein Sonntag )
am 05.08.13 habe ich mich bei meinem behandelnden Arzt vorgestellt der mich erneut bis zum 10.09.13 krank geschrieben hat.
Die Krankmeldung wurde ordnungsgemäß am gleichen Tag vormittags zugestellt.
Kann meine Krankenkasse mir jetzt kündigen mit dem Hinweis ich hätte meine Mitwirkungspflicht verletzt ?

Es würde mich freuen, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.


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