Beitragsentwicklung Unisex-Tarife in der PkV (Gesetzliche Krankenkassen)

soli, Dienstag, 13.08.2013, 09:56 (vor 4119 Tagen) @ Yipselys

Denn was soll ich denn z.B. in den Unisex welchseln, wenn dann die Altersrückstellungen aufgebraucht sind. In einen Tarif bei welchem ich dann nicht weiss ob dieser sich beitragsstabil entwickeln wird.... Beim Alttarif war ich mir da bisher rel. sicher. Durch die Schließung nicht mehr etc. etc. etc.


Leise, aber die Spatzen pfeifen es bereits von den Dächern. Ich bin gespannt, ob die Debeka bereits 6-8 % anpassen wird. Aber vor der Bundestagswahl wird man sicherlich genaue Infos vermeiden, damit die PKV freundlich gestimmten Parteien FDP/CDU/CSU keine Stimmen verlieren.

Finanzkrise belastet private Krankenversicherung

Privatversicherte bauen mit ihren Beiträgen in der Regel Altersrückstellungen auf. Diese sorgen dafür, dass die Prämien im Alter nicht zu stark steigen. Die Rückstellungen werden mit dem Rechnungszins von 3,5 Prozent verzinst. Doch aufgrund der niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt können private Krankenversicherer den Rechnungszins nicht mehr erwirtschaften. Manche Gesellschaften haben den Zins für Neukunden bereits auf 2,75 Prozent gesenkt. Die Altersrückstellungen werden demnach geringer verzinst. Um dennoch ausreichend hohe Rückstellungen zu erzielen, müssen die Beiträge angehoben werden, erklärt finanzen.de. Nun droht die Anpassung des Zinses auch für Bisex-Altverträge.

Laut dem Versicherungsjournal haben bereits die Versicherer Axa und Central erklärt, dass sich ihre Altverträge verteuern werden. Auch Versicherte bei den Gesellschaften Arag, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Continentale, Mannheimer und Union müssen mit höheren Beiträgen rechnen. [b]Uwe Laue, der neue Chef des PKV-Verbands und Vorstandsvorsitzende der DEBEKA, geht davon aus, dass der niedrigere Rechnungszins zu einer Beitragsanpassung von sechs bis acht Prozent führt.[/b]

Ob der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für viele Versicherte tatsächlich teurer wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Voraussetzung lautet, dass der Rechnungszins für bestehende Verträge nur abgesenkt werden darf, wenn die Beiträge gleichzeitig aus einem anderen Grund angepasst werden müssen. Dazu zählen etwa höhere Leistungsausgaben oder veränderte Sterbetafeln. Ende des Jahres wissen die meisten PKV-Kunden mehr.


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