Kosten für die GKV als Arbeitslose (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Freitag, 02.08.2013, 18:07 (vor 4130 Tagen) @ Frage

@Czaudera: Dann stünde der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in der freiwilligen GKV also besser als der Ehepartner in der freiwilligen GKV, dem die Einkünfte des anderen Ehepartners in Höhe der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze für den Beitrag zur GKV zugerechnet werden?

ich bin zwar nicht Czauderna, antworte aber trotzdem mal :-)

Was du schreibst, trifft nur für Ehepartner zu, bei denen ein Partner privat versichert ist und der andere gesetzlich und kein eigenes Einkommen hat. Wer sich privat krankenversichert, weiß i. d. R. dass es dort keine kostenlose Familienversicherung gibt - und er entscheidet sich bewusst für die private Krankenversicherung mit all ihren Vorteilen (z. B. finanzielle Vorteile für junge, gutverdienende Singles) und Nachteilen (u. a. eben keine kostenlose Familienversicherung).

Wenn der Ehepartner mit EInkommen gesetzlich versichert ist, stehen sich die Ehepartner besser als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft - dann gibt's nämlich den Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung.

Daher denke ich nicht, dass man hier von "besser gestellt" oder "schlechter gestellt" reden kann....

Gruß GKVler


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