Kosten für die GKV als Arbeitslose (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 02.08.2013, 12:48 (vor 4134 Tagen) @ Doris

Hallo Forum,

ich bin zurzeit arbeitslos. Demnächst möchte in die Wohnung meines neuen Freundes einziehen. In zwei Monaten läuft mein ALG-1 aus. Soweit ich weiß wird dann bei einem eheähnlichem Verhältnis für die Berechnung von Hartz-4 auch das Einkommen meines Lebenspartners mit herangezogen. Da mein Freund gut verdient, werde ich wahrscheinlich kein Hartz-4 bekommen. Wie ist das dann mit der Krankenversicherung für mich? Wie berechnet sich die Beitragshöhe?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüße
Doris

Hallo,
wenn du kein ALG-2 bekommst, musst du dich freiwillig versichern. Dabei werden nur deine eigenen Einkünfte berücksichtigt. Wenn du keine hast kämme da allenfalls freie Kost und Wohnung von deinem Freund zum tragen, also sog. Sachbezüge - die liegen aber in ihrem Wert unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 898,33 €, so dass für die der Mindestbeitrag von 152,27 € bzw. 154,51 € (kinderlos und über 23.) zuträfe.
Gruss
Czauderna


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