Soll ich in die PKV wechseln? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Sonntag, 21.07.2013, 14:11 (vor 4142 Tagen) @ Jono

Für die Rückkehr in die GKV gilt, dass ein Versicherungspflichtatbestand eintreten muss. Das kann z.B. ein Absinken des Gehalts unter die JAEG oder Arbeitslosengeld 1-Bezug sein.
Um nach Ende der Versicherungspflicht in der GKV bleiben zu können, müssen nach derzeitiger Rechtslage bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein (24 Monate GKV-Mitgliedschaft in den letzten 5 Jahren oder zuletzt 12 Monate am Stück).
Zeiten in einer gesetzlichen KV im EU-Ausland werden angerechnet.
Im Rehmen einer Neuregelung zum 01.08.2013 setzt sich die Mitgliedschaft nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht grundsätzlich als freiwilliges Mitglied fort, wenn keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Genaue Durchführungsbestimmungen stehen aber noch aus.

Im Falle einer Bürgerversicherung ist ein einmaliges Wechselrecht in die GKV im Gespräch. Aber dies ist ebenso wie die Frage, ob es überhaupt irgendwann zu einer Bürgerversicherung kommt, reine Spekulation.


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