Kommt da eine Nachzahlung? NEIN (Gesetzliche Krankenkassen)

Chylla, Samstag, 06.07.2013, 01:28 (vor 4158 Tagen) @ Chylla

Der Gesetzgeber hat nun reagiert. Nach dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden", das nun den Bundesrat passierte, sind die Krankenkassen verpflichtet, kulant zu verfahren.

Wer derzeit noch keine Krankenversicherung hat, sollte sich bis zum 31.12.2013 bei einer Kasse melden. Nur wer diese Übergangszeit nutzt, erhält die Chance, alle ausstehenden Beitragszahlungen und die darauf fälligen Säumniszuschläge erlassen zu bekommen.

Du kannst Deiner Kasse ja noch sagen, aufgrund des Auslandsaufenthaltes hättest Du die Versicheurngspflicht gar nicht mitbekommen.


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