Kommt da eine Nachzahlung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Chylla, Donnerstag, 04.07.2013, 15:04 (vor 4159 Tagen) @ Dolphin

Hallo,

ich bin nicht der absolute Experte, versuche aber zu helfen, da bisher keine Antworten vorliegen.

Krankenversicherungspflicht besteht in D seit 1.1.2009, zuvor war es durchaus möglich ohne zu sein. Einer Nachforderung für 2008 würde ich schon deshalb widersprechen.

Seit 2009 besteht aber KV-Pflicht und ich fürchte, dass hier nachberechnet werden kann. Mein Stand ist, dass der Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch bei ca. 133 Euro liegt, zuzügl. Pflege. Grob überschlagen sind das dann pro Jahr 1640 Euro was sich dann bis heute auf ca. 7500 Euro addiert.

Säumniszuschläge und Mahngebühren kämen aus meiner Sicht erst dazu, wenn Sie den Bescheid, der da kommen wird, dann nicht bezahlen. Aus diesem Grund dann bei Einstufung durch die Kasse sofort um Stundung bitten, bevor das Mahnverfahren und ggf. die Vollstreckung droht. Sie müssen das Problem angehen, da dies immer teurer wird, durch die auflaufenden Beiträge.

Wenn Sie einen Job haben, müssen Sie eben abstottern.


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