Re: Kündigungsbestätigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Chris, (vor 6820 Tagen) @ Besucher

Geduld, das scheint momentan bei einigen Kassen gang und gebe zu sein, obwohl es im krassen Gegensatz zum SGB steht.

Nach spätestens 3 - 4 Wochen würde ich vehement die Kündigungsbestätigung verlangen und nochmalig bitten, von Rückwerbeversuchen abzusehen.

Im Übrigen ist eine Kündigungsbestätigung nicht in erster Linie binnen 2 Wochen auszustellen, sondern unverzüglich und dann kommt erst der Nachsatz "spätestens innerhalb von 2 Wochen".


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