Re: Kündigungsbestätigung (Gesetzliche Krankenkassen)
Geduld, das scheint momentan bei einigen Kassen gang und gebe zu sein, obwohl es im krassen Gegensatz zum SGB steht.
Nach spätestens 3 - 4 Wochen würde ich vehement die Kündigungsbestätigung verlangen und nochmalig bitten, von Rückwerbeversuchen abzusehen.
Im Übrigen ist eine Kündigungsbestätigung nicht in erster Linie binnen 2 Wochen auszustellen, sondern unverzüglich und dann kommt erst der Nachsatz "spätestens innerhalb von 2 Wochen".