Re: Kündigungsbestätigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Besucher, (vor 6820 Tagen) @ 1974

@ 1974:

Ein Fax ist nicht "sicher" - im Sinne von: Du kannst den Empfang nicht beweisen.

Kündigungen oder sonst irgendwie bedeutsame "einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen" sollten IMMER per Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Sonst ist mit Komplikationen zu rechnen. Denn nur damit hat man als Kündiger den Beweis, dass der Brief auch wirklich dort angekommen ist, wo er hinsoll.

Freundliche Grüße


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