Kostenerstattungsprinzip Rückzahlungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 01.06.2013, 22:07 (vor 4192 Tagen) @ Tweety

Hallo Tweety,

wegen der Bindungswirkung würde ich auf jeden Fall in der Satzung der Krankenkasse nachlesen.

Basis ist dieser Paragraph:

§ 13 Absatz 2 SGB V

Die Einzelheiten regelt die Satzung der Krankenkasse.

Oder wurde neben der Kostenerstattung noch ein anderer Wahltarif gewählt?

Gruß

RHW


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