Kostenerstattungsprinzip Rückzahlungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Tweety, Donnerstag, 16.05.2013, 09:14 (vor 4209 Tagen)

Hallo, seit 01/2011 habe ich bei meiner KK einen Zusatzwahltarif mit dem Kostenerstattungsprinzip. Ich zahle eine monatl. Prämie, erhalte eine Arztrechnung, die ich dann in Vorleistung zahlen muss,
erhalte dann nach einem Abzug von x % den Rechnungsbetrag retour.

Anfangs wurden meine Rechnungen in der Regel innerhalb von 4 Wochen zurückerstattet, was völlig i.O. war. Mittlerweile dauert eine Rückzahlung mind. 6 Wochen, die ich auch die letzten male nur innerhalb dieses Zeitraumes erhalten habe, weil ich jedesmal bei der KK nachgefragt habe, wo das Geld bleibt. Zur Zeit warte ich auf eine Rückerstattung zu einer Rechnung i.H.v. ca. 500,-€ seit dem 08.März (!) Habe bereits wieder mehrmals bei der KK angerufen, entweder wurde ich vertröstet oder man konnte mir nicht helfen ("PC kaputt")Die letzte Aussage wurde am 03.05. gemacht: Ich suche Ihre Rechnung raus und Sie erhalten die Zahlung - Das ist nun wieder fast 2 Wochen her....In dem Vertrag der Versicherung finde ich keinen Passus über eine Rückzahlungsfrist, im Internet habe ich nichts gefunden, ich habe den Tarif mittlerweile nun aus d.g. Gründen gekündigt,angeblich ist das erst zum 01.01.2014 möglich, wg. d. 3 jahren Bindungsfrist....Gibt es eine gesetzl Regelung über die Rückzahlungsfristen von KK für solche Arztrechnungen?
Danke im Voraus für alle Antworten


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